Ursprünglich sollte das Weihnachtsgeld dazu dienen, die zusätzlichen Kosten für Geschenke und Lebensstandard während des christlichen Weihnachtsfestes zu kompensieren. Damit Arbeitnehmer das Fest in vollen Zügen geniessen und ihre Liebsten reich beschenken können zahlen viele Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund von Vereinbarungen ein sogenanntes 13. Monatsgehalt, auch Weihnachtsgeld genannt. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine finanzielle Sonderzuwendung (oder “Gratifikation”) die unter die Einkommenssteuer fällt.
Weihnachtsgeld kann freiwillig oder aufgrund spezieller Vereinbarungen gezahlt werden. Zur Zahlung des zusätzlichen Gehalts verpflichtet ist der Arbeitgeber nur, wenn er durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den individuellen Arbeitsvertrag daran gebunden ist. Bei Beamten ist die Sonderzahlung gesetzlich geregelt. Aber auch Gesetze lassen sich natürlich ändern. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht nach herrschender Auffassung ebenfalls durch die wiederholte freiwillige Zahlung. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Anspruch auf Weihnachtsgeld.